Legoland-Unfall: Strafbefehle nach Achterbahnzusammenstoß

Donnerstag, 30. November 2023, 19:43

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Ein gravierender Zwischenfall in Legoland Deutschland wirft Fragen zur Sicherheit in Freizeitparks auf. Nach einem Unfall auf der beliebten Achterbahn „Feuerdrache“, bei dem 29 Personen verletzt wurden, hat das Amtsgericht Günzburg Strafbefehle gegen zwei Mitarbeiter des Parks erlassen. Dieser Vorfall und seine juristischen Nachwirkungen sind ein mahnendes Beispiel für die Bedeutung von Sicherheitsprotokollen und professionellem Krisenmanagement in Freizeitparks.

Der Unfall: Eine Verkettung unglücklicher Ereignisse

Am 11. August 2022 kam es im Legoland Günzburg zu einem schwerwiegenden Vorfall. Zwei Züge der Achterbahn „Feuerdrache“ kollidierten, was zu Verletzungen bei 29 Fahrgästen führte. Die Ursache war ein technischer Defekt, ein Sensorfehler, der eine Betriebsstörung auslöste und beide Züge zum Stillstand brachte. Die Unfallaufklärung zeigte, dass menschliches Versagen in der Krisenreaktion eine wesentliche Rolle spielte.

Die Verantwortlichen: Erfahrener Mechaniker und neuer Techniker

Die beiden Angeklagten, ein 56-jähriger Mechaniker mit langjähriger Erfahrung und ein 34-jähriger Techniker, der erst seit Kurzem im Park beschäftigt war, übernahmen die Fehlerbehebung, da das reguläre Springer-Team nicht verfügbar war. Bei dem Versuch, den Fehler zu beheben, schalteten sie die Steuerung der Achterbahn auf „Handbetrieb“. Dies führte dazu, dass einer der Züge aus dem System gelöscht wurde, wodurch eine unsichtbare und damit gefährliche Situation entstand.

Der kritische Fehler: Fehlende Koordination und Kommunikation

Aufgrund mangelnder Koordination und Kommunikation zwischen den beiden Männern wurde der „Blockfehler“ nicht korrekt zurückgesetzt, was zur Freigabe des zweiten Zugs führte, während der erste Zug noch auf der Strecke stand. Dieser schwerwiegende Fehler hatte den Zusammenstoß zur Folge, bei dem die Fahrgäste Verletzungen erlitten.

Juristische Konsequenzen: Strafbefehle und bevorstehende Verhandlung

Das Amtsgericht Günzburg erließ Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen gegen die beiden Mitarbeiter, wobei die Geldstrafen im mittleren oder niedrigen vierstelligen Bereich angesetzt wurden. Die Angeklagten haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt, was bedeutet, dass eine öffentliche Verhandlung im Frühjahr erwartet wird. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Sicherheitsprotokolle in Freizeitparks: Ein kritischer Blick

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit strenger Sicherheitsprotokolle und adäquater Ausbildung des Personals in Freizeitparks. Es zeigt, wie entscheidend die richtige Kommunikation und Koordination in Notfallsituationen ist. Freizeitparks sind angehalten, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren.

Zusammenfassung und Ausblick

Der Unfall im Legoland Günzburg dient als ernst zu nehmende Erinnerung daran, dass Sicherheit und professionelle Reaktion in Notfällen in Freizeitparks unerlässlich sind. Der bevorstehende Gerichtsprozess wird weitere Einblicke in die genauen Umstände des Unfalls bieten und die Verantwortlichkeiten klarstellen. Dieser Fall ist ein Weckruf für die Freizeitparkindustrie, Sicherheitsprotokolle zu überdenken und stets höchste Priorität auf die Sicherheit und das Wohl der Besucher zu legen.

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