Rulantica: Neues Hotel mit 350 Zimmern und vierstöckigem Parkdeck geplant

Dienstag, 17. Februar 2026, 22:41

Donnerstag, 04. Juni 2026 um 00:12 Uhr
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Rulantica: Neues Hotel mit 350 Zimmern und vierstöckigem Parkdeck geplant

Rulantica-Fans dürfen sich freuen – die Infrastruktur rund um den beliebten Wasserpark wird deutlich ausgebaut. Der Zweckverband Tourismus, Dienstleistungen, Freizeit Ringsheim/Rust berät am 25. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Wasserpark“. Im Fokus stehen zwei konkrete Projekte: ein neues Hotel des Europa-Parks und das mehrstöckige Parkdeck P3 direkt am Wasserpark.

Das neue Hotel soll auf einer Fläche von ca. 1,37 Hektar nördlich von Rulantica und östlich des bestehenden Hotels Krønasår entstehen – südlich angrenzend an die Ritterstraße. Der rechtskräftige Bebauungsplan erlaubt bereits eine Hotelnutzung mit maximal 350 Zimmern. Da das Krønasår aktuell über rund 315 Zimmer verfügt, sind mit dem Neubau bis zu weitere 350 Zimmer geplant. Dafür ist lediglich eine geringfügige Erweiterung des Baufensters nötig; das Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert. Die Verträglichkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wurde in einem eigenen Gutachten nachgewiesen.

Parallel dazu erhält Rulantica das neue Parkdeck P3 als vierstöckiges Bauwerk (Ebenen E0 bis E3). Allein auf Ebene 0 sind bereits 345 Stellplätze auf 9.200 m² vorgesehen. Ein umfassendes Schallimmissionsgutachten der „dieBauingenieure“ vom Dezember 2025 (Auftrag 11.12.2025) bestätigt, dass der Betrieb des Parkdecks die im Bebauungsplan festgelegten Emissionskontingente einhält. Der Hauptbetrieb ist auf 9:00 bis 22:00 Uhr beschränkt; in der Nachtstunde wird ausschließlich abfahrender Verkehr berücksichtigt.

Für alle Rulantica-Besucher bedeutet das langfristig spürbar mehr Komfort: kürzere Wege zum Parkplatz und noch mehr hochwertige Übernachtungsmöglichkeiten direkt an der nordischen Wasserwelt. Die Entscheidung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fällt am 25. Februar 2026.

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